Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0107

2008/21/0107Verwaltungsgerichtshof30.08.2011

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008210107.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als er über die Festnahme der Mitbeteiligten abspricht, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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