Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0057

2008/21/0057Verwaltungsgerichtshof31.03.2008

Regest

Allgemein Änderung der Zuständigkeit Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION örtliche Zuständigkeit sachliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008210057.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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