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2008/21/0009•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0009
2008/21/0009Verwaltungsgerichtshof30.08.2011
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.466,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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