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2008/18/0786•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0786
2008/18/0786Verwaltungsgerichtshof22.09.2011
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Ermessen "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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