Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0773

2008/18/0773Verwaltungsgerichtshof19.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0773

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2008180773.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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