Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0744

2008/18/0744Verwaltungsgerichtshof17.12.2010

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0744

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2008180744.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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