Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0637

2008/18/0637Verwaltungsgerichtshof15.12.2009

Regest

Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0637

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2008180637.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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