Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0634

2008/18/0634Verwaltungsgerichtshof15.12.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0634

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008180634.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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