Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0625

2008/18/0625Verwaltungsgerichtshof21.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0625

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008180625.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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