Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0623

2008/18/0623Verwaltungsgerichtshof02.12.2008

Regest

Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug sachliche Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0623

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008180623.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.211,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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