Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0618

2008/18/0618Verwaltungsgerichtshof22.03.2011

Regest

Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0618

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008180618.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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