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2008/18/0574•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0574
2008/18/0574Verwaltungsgerichtshof21.11.2011
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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