2008/18/0541•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0541
2008/18/0541Verwaltungsgerichtshof02.09.2008
Ablehnung eines Beweismittels Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Allgemein "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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