Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0541

2008/18/0541Verwaltungsgerichtshof02.09.2008

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Allgemein "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0541

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008180541.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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