Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0471

2008/18/0471Verwaltungsgerichtshof23.03.2010

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0471

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2008180471.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in de Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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