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2008/18/0468•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0468
2008/18/0468Verwaltungsgerichtshof13.04.2010
Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug sachliche Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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