Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0464

2008/18/0464Verwaltungsgerichtshof21.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0464

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008180464.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 1.163,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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