Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0460

2008/18/0460Verwaltungsgerichtshof08.06.2010

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0460

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2008180460.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.