Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0455

2008/18/0455Verwaltungsgerichtshof22.09.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0455

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008180455.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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