Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0448

2008/18/0448Verwaltungsgerichtshof19.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0448

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008180448.Y00

Spruch

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höfinger und die Hofräte Dr. Enzenhofer und Dr. Strohmayer, die Hofrätin Mag. Merl und den Hofrat Dr. Lukasser als Richter, im Beisein des Schriftführers Mag. Schmidl, über den Antrag des A S H in Wien, geboren am 15. Juli 1966, vertreten durch Mag. Andreas Reichenbach, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Schottengasse 4/4/29, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion Wien vom 31. Jänner 2008, Zl. SD 739/06, betreffend Aufhebung eines befristeten Aufenthaltsverbotes, den Beschluss gefasst:

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird stattgegeben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.