2008/18/0432•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0432
2008/18/0432Verwaltungsgerichtshof03.07.2008
Ablehnung eines Beweismittels Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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