Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0432

2008/18/0432Verwaltungsgerichtshof03.07.2008

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0432

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008180432.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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