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2008/18/0411•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0411
2008/18/0411Verwaltungsgerichtshof25.02.2010
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Parteiengehör Parteiengehör Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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