2008/18/0406•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0406
2008/18/0406Verwaltungsgerichtshof23.03.2010
Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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