Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0278

2008/18/0278Verwaltungsgerichtshof04.06.2009

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.06.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2008180278.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.088,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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