Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0237

2008/18/0237Verwaltungsgerichtshof21.07.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.07.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008180237.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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