projekte
2008/18/0035•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0035
2008/18/0035Verwaltungsgerichtshof22.03.2011
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.