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2008/18/0028•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0028
2008/18/0028Verwaltungsgerichtshof22.03.2011
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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