Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0547

2007/21/0547Verwaltungsgerichtshof31.03.2008

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0547

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007210547.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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