Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0494

2007/21/0494Verwaltungsgerichtshof28.02.2008

Regest

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2 Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0494

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007210494.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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