Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0428

2007/21/0428Verwaltungsgerichtshof09.11.2010

Regest

Auslegung Diverses VwRallg3/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0428

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2007210428.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.