Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0417

2007/21/0417Verwaltungsgerichtshof07.02.2008

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0417

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007210417.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Das Aufwandersatzbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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