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2007/21/0417•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0417
2007/21/0417Verwaltungsgerichtshof07.02.2008
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Das Aufwandersatzbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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