Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0405

2007/21/0405Verwaltungsgerichtshof07.02.2008

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht sachliche Zuständigkeit sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Umfang der Abänderungsbefugnis Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0405

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007210405.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem bekämpften Ausspruch (Erteilung eines Durchsetzungsaufschubes) wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

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