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2007/21/0389•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0389
2007/21/0389Verwaltungsgerichtshof28.02.2008
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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