Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0389

2007/21/0389Verwaltungsgerichtshof28.02.2008

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0389

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007210389.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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