Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0385

2007/21/0385Verwaltungsgerichtshof26.08.2010

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0385

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.08.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2007210385.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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