2007/21/0374•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0374
2007/21/0374Verwaltungsgerichtshof20.11.2008
Besondere Rechtsgebiete Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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