2007/21/0363•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0363
2007/21/0363Verwaltungsgerichtshof17.07.2008
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 41, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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