Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0358

2007/21/0358Verwaltungsgerichtshof19.06.2008

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Rechtsverletzung sonstige Fälle Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0358

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007210358.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

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