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2007/21/0335•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0335
2007/21/0335Verwaltungsgerichtshof23.10.2008
Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Der genannte Bescheid wird in seinem angefochtenen Spruchpunkt II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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