Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0335

2007/21/0335Verwaltungsgerichtshof23.10.2008

Regest

Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0335

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007210335.X00

Spruch

Der genannte Bescheid wird in seinem angefochtenen Spruchpunkt II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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