Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0317

2007/21/0317Verwaltungsgerichtshof22.11.2007

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0317

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2007210317.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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