Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0306

2007/21/0306Verwaltungsgerichtshof24.10.2007

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0306

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2007210306.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.