2007/21/0299•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0299
2007/21/0299Verwaltungsgerichtshof09.11.2010
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.