Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0299

2007/21/0299Verwaltungsgerichtshof09.11.2010

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0299

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2007210299.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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