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2007/21/0284•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0284
2007/21/0284Verwaltungsgerichtshof24.10.2007
Auslegung Diverses VwRallg3/5 Besondere Rechtsgebiete Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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