Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0207

2007/21/0207Verwaltungsgerichtshof07.02.2008

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2 Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0207

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2007210207.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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