Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0154

2007/21/0154Verwaltungsgerichtshof22.05.2007

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2007210154.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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