2007/21/0085•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0085
2007/21/0085Verwaltungsgerichtshof08.07.2009
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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