2007/21/0077•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0077
2007/21/0077Verwaltungsgerichtshof18.09.2008
Parteiengehör Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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