Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0068

2007/21/0068Verwaltungsgerichtshof22.10.2009

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2007210068.X00

Spruch

Der bekämpfte Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Abweisung der Schubhaftbeschwerde) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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