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2007/20/0792•Verwaltungsgerichtshof 2007/20/0792
2007/20/0792Verwaltungsgerichtshof07.10.2010
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Beschwerden werden als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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