Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0917

2007/18/0917Verwaltungsgerichtshof16.06.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0917

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2007180917.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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