Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0916

2007/18/0916Verwaltungsgerichtshof16.06.2011

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0916

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2007180916.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.