Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0898

2007/18/0898Verwaltungsgerichtshof21.07.2011

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0898

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.07.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2007180898.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.